Erwägungsgrund 83

Nachprüfungsbefugnis

Ferner sollte die Kommission die Befugnis erhalten, Nachprüfungen bei allen Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen durchzuführen und Personen zu befragen, die über sachdienliche Informationen verfügen könnten, und die abgegebenen Erklärungen aufzuzeichnen.