Erwägungsgrund 88

Anspruch auf rechtliches Gehör

Im Rahmen von Verfahren nach dieser Verordnung sollte dem betroffenen Unternehmen das Recht eingeräumt werden, von der Kommission gehört zu werden, und die erlassenen Beschlüsse sollten auf breiter Ebene bekannt gemacht werden. Vertrauliche Informationen müssen unter Wahrung des Rechts auf eine gute Verwaltung, des Rechts auf Akteneinsicht und des Anspruchs auf rechtliches Gehör geschützt werden. Darüber hinaus sollte die Kommission unter Wahrung der Vertraulichkeit der Informationen sicherstellen, dass alle Informationen, auf denen der Beschluss beruht, in einem Umfang offengelegt werden, der es den Adressaten des Beschlusses ermöglicht, den Sachverhalt und die Erwägungen, die dem Beschluss zugrunde liegen, nachzuvollziehen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Kommission nur Informationen verwendet, die gemäß dieser Verordnung für die Zwecke dieser Verordnung erhoben wurden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen. Schließlich sollte es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, dass bestimmte Geschäftsunterlagen, wie etwa die Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten, unter bestimmten Voraussetzungen als vertraulich angesehen werden.