Erwägungsgrund 45
Transparenzverpflichtung für Online-Werbedienste
Bedingungen, zu denen Torwächter Online-Werbedienste für gewerbliche Nutzer, darunter Werbetreibende sowie Herausgeber, erbringen, sind oft intransparent und undurchsichtig. Diese Intransparenz hängt zum Teil mit den Praktiken einiger weniger Plattformen zusammen, ist aber auch durch die Komplexität der heutigen programmatischen Werbung bedingt. Die Transparenz in dieser Branche hat offenbar nach der Einführung neuer Datenschutzvorschriften abgenommen. Dies führt dazu, dass Werbetreibende und Herausgeber in vielen Fällen nicht über genügend Informationen und Kenntnisse über die Bedingungen der von ihnen bezogenen Online-Werbedienste verfügen und ihre Fähigkeit beeinträchtigt wird, zwischen Unternehmen, die Online-Werbedienste erbringen, zu wechseln. Außerdem dürften die Kosten für Online-Werbedienste unter diesen Bedingungen höher sein als in einem faireren, transparenteren und bestreitbareren Plattformumfeld. Diese höheren Kosten dürften sich in den Preisen niederschlagen, die Endnutzer für viele täglich genutzte Produkte und Dienstleistungen zahlen, die auf der Nutzung von Online-Werbediensten beruhen. Daher sollten Transparenzverpflichtungen vorsehen, dass Torwächter Werbetreibenden und Herausgebern, für die sie Online-Werbedienste erbringen, auf Anfrage kostenlos Informationen zur Verfügung stellen müssen, anhand deren beide Seiten den Preis der einzelnen Online-Werbedienste nachvollziehen können, die im Rahmen der betreffenden Werbewertschöpfungskette erbracht wurden. Diese Informationen sollten einem Werbetreibenden auf Anfrage auf Ebene einer einzelnen Anzeige zur Verfügung gestellt werden, und zwar in Bezug auf den Preis und die Gebühren, die diesem Werbetreibenden in Rechnung gestellt werden, sowie – vorbehaltlich der Zustimmung des Herausgebers, der Eigentümer des Inventars ist, in dem die Anzeige angezeigt wird – die Vergütung, die dieser zustimmende Herausgeber erhält. Die Bereitstellung dieser Informationen auf täglicher Basis wird es Werbetreibenden ermöglichen, Informationen zu erhalten, die eine ausreichende Granularität aufweisen, um die Kosten der Nutzung der Online-Werbedienste von Torwächtern mit den Kosten der Nutzung von Online-Werbediensten anderer Unternehmen zu vergleichen. Wenn einige Herausgeber der Weitergabe der einschlägigen Informationen an den Werbetreibenden nicht zustimmen, sollte der Torwächter dem Werbetreibenden die Informationen über die durchschnittliche tägliche Vergütung, die diese Herausgeber für die betreffenden Anzeigen erhalten, zur Verfügung stellen. Die gleiche Verpflichtung und die gleichen Grundsätze für die Weitergabe der einschlägigen Informationen über die Erbringung von Online-Werbediensten sollten für Anfragen von Herausgebern gelten. Da Torwächter für die Erbringung von Online-Werbediensten für Werbetreibende und Herausgeber unterschiedliche Preismodelle verwenden können, z. B. einen pro Werbeansicht (impression), pro Abruf oder aufgrund eines anderen Kriteriums berechneten Preis, sollten Torwächter auch die Methode angeben, nach der die einzelnen Preise und Vergütungen berechnet werden.