Erwägungsgrund 42

Beschwerdehindernisse

Zur Wahrung eines fairen Geschäftsumfelds und der Bestreitbarkeit des digitalen Sektors ist es wichtig, das Recht der gewerblichen Nutzer und Endnutzer, einschließlich Hinweisgebern, zu schützen, Bedenken wegen unfairer Praktiken von Torwächtern, die Fragen der Nichteinhaltung des einschlägigen Unionsrechts oder nationalen Rechts aufwerfen, bei den zuständigen Verwaltungsstellen oder Behörden einschließlich nationaler Gerichte geltend zu machen. So ist es beispielsweise möglich, dass sich gewerbliche Nutzer oder Endnutzer wegen verschiedener unfairer Praktiken beschweren möchten, z. B. wegen diskriminierender Zugangsbedingungen, einer ungerechtfertigten Schließung von Konten gewerblicher Nutzer oder unklarer Gründe für die Auslistung von Produkten. Daher sollte jede Praktik, die diese Nutzer – beispielsweise durch Vertraulichkeitsklauseln in Vereinbarungen oder andere schriftliche Bedingungen – auf irgendeine Weise es ihnen erschwert oder daran hindert, ihre Bedenken geltend zu machen oder bestehende Rechtsmittel einzulegen, verboten werden. Dieses Verbot sollte das Recht von gewerblichen Nutzern und Torwächtern unberührt lassen, in ihren Vereinbarungen die Nutzungsbedingungen einschließlich gültiger Mechanismen für die Behandlung von Beschwerden, darunter Mechanismen für eine außergerichtliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten oder die Zuständigkeit spezifischer Gerichte, im Einklang mit dem einschlägigen Unionsrecht und nationalen Recht festzulegen. Dies sollte auch die Rolle von Torwächtern bei der Bekämpfung illegaler Online-Inhalte unberührt lassen.