Erwägungsgrund 39
Einschränkende Geschäftsbedingungen
In bestimmten Fällen, z. B. durch die Auferlegung vertraglicher Bedingungen, können Torwächter die Möglichkeiten gewerblicher Nutzer ihrer Online-Vermittlungsdienste beschränken, Endnutzern über andere Online-Vermittlungsdienste oder über direkte Online-Vertriebskanäle Produkte oder Dienstleistungen zu günstigeren Bedingungen, einschließlich günstigerer Preise, anzubieten. Beziehen sich solche Beschränkungen auf Online-Vermittlungsdienste Dritter, so schränken sie die Bestreitbarkeit durch andere Plattformen und damit die Auswahl anderer Online-Vermittlungsdienste für Endnutzer ein. Beziehen sich solche Beschränkungen auf direkte Online-Vertriebskanäle, so schränken sie die Freiheit gewerblicher Nutzer, solche Kanäle zu nutzen, auf unfaire Weise ein. Damit gewerbliche Nutzer der von Torwächtern betriebenen Online-Vermittlungsdienste andere Online-Vermittlungsdienste oder direkte Online-Vertriebskanäle frei wählen und den Endnutzern ihre Produkte oder Dienstleistungen zu differenzierten Konditionen anbieten können, sollte nicht hingenommen werden, dass Torwächter die Möglichkeiten gewerblicher Nutzer, sich für eine Differenzierung der Geschäftsbedingungen einschließlich des Preises zu entscheiden, einschränken. Dies sollte für jede Maßnahme mit gleicher Wirkung gelten, z. B. für erhöhte Provisionssätze oder die Auslistung der Angebote gewerblicher Nutzer.