Erwägungsgrund 93

Errichtung einer hochrangigen Gruppe

Um eine kohärente, wirksame und komplementäre Durchführung dieser Verordnung und anderer sektorspezifischer Vorschriften, die für Torwächter gelten, zu gewährleisten, sollte die Kommission auf das Fachwissen einer eigens eingerichteten hochrangigen Gruppe zurückgreifen können. Diese hochrangige Gruppe sollte die Kommission gegebenenfalls auch durch Beratung, Fachwissen und Empfehlungen zu allgemeinen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung oder Durchsetzung dieser Verordnung unterstützen können. Die hochrangige Gruppe sollte sich aus den einschlägigen europäischen Gremien und Netzwerken zusammensetzen; dabei sollte auf ein hohes Maß an Fachwissen und auf geografische Ausgewogenheit geachtet werden. Die Mitglieder der hochrangigen Gruppe sollten den Gremien und Netzwerken, die sie vertreten, über die im Rahmen der Gruppe ausgeübten Aufgaben regelmäßig Bericht erstatten und sie hierzu konsultieren.