Erwägungsgrund 106

Ressourcen der Kommission

Unbeschadet des Haushaltsverfahrens sollte die Kommission im Wege der bestehenden Finanzinstrumente mit angemessenen personellen, finanziellen und technischen Ressourcen ausgestattet werden, damit sichergestellt ist, dass sie im Hinblick auf die Durchsetzung dieser Verordnung ihre Pflichten wirksam erfüllen und ihre Befugnisse effektiv ausüben kann.