Erwägungsgrund 61

Stellungnahme des europäischen Datenschutzbeauftragten und Ausschuss

Der Europäische Datenschutzbeauftragte und der Europäische Datenschutzausschuss wurden gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und haben am 10. März 2021 ihre Stellungnahme abgegeben.