Erwägungsgrund 19

Datenverwendungen durch den öffentlichen Sektor

Unternehmen und betroffene Personen sollten darauf vertrauen können, dass die Weiterverwendung von geschützten Daten bestimmter Kategorien, die sich im Besitz von Stellen des öffentlichen Sektors befinden, in einer Art und Weise erfolgt, die ihre Rechte und Interessen wahrt. Daher sollten zusätzliche Schutzvorkehrungen für Situationen getroffen werden, in denen die Weiterverwendung solcher Daten des öffentlichen Sektors außerhalb des öffentlichen Sektors erfolgt, wie eine Anforderung, dass öffentliche Stellen sicherstellen, dass in allen Fällen, auch wenn Daten in Drittländer übertragen werden, die Rechte und Interessen natürlicher und juristischer Personen in vollem Umfang gewahrt werden, insbesondere im Hinblick auf personenbezogene Daten, sensible Geschäftsdaten und Rechte des geistigen Eigentums. Öffentliche Stellen sollten die Weiterverwendung von Informationen, die von Versicherungsunternehmen oder sonstigen Dienstleistern in e-Gesundheitsanwendungen gespeichert werden, zum Zwecke der Diskriminierung bei der Festlegung von Preisen nicht gestatten, da dies dem Grundrecht auf Zugang zur Gesundheitsfürsorge zuwiderlaufen würde.