Erwägungsgrund 55

Festlegen von Sanktionen

Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über anzuwendende Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung festlegen und sollten alle Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass diese durchgeführt werden. Die Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Große Diskrepanzen zwischen den Vorschriften über Sanktionen könnten zur Verzerrung des Wettbewerbs im digitalen Binnenmarkt führen. Die Harmonisierung dieser Vorschriften könnte in dieser Hinsicht von Vorteil sein.