Erwägungsgrund 16

Nutzung von Daten zur wissenschaftlichen Forschung

Um die Nutzung von Daten im Besitz von öffentlichen Stellen für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung zu erleichtern und zu fördern, werden die öffentlichen Stellen angehalten, einen harmonisierten Ansatz und harmonisierte Verfahren zu entwickeln, um diese Daten für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung im öffentlichen Interesse leicht zugänglich zu machen. Dies könnte unter anderem bedeuten, dass gestraffte Verwaltungsverfahren, eine standardisierte Datenformatierung, informative Metadaten zu Entscheidungen über Methodik und Datenerhebung sowie standardisierte Datenfelder geschaffen werden, die es ermöglichen, Datensätze von verschiedenen Datenquellen des öffentlichen Sektors zu Analysezwecken gegebenenfalls leicht zusammenzuführen. Ziel dieser Verfahren sollte es sein, öffentlich finanzierte und erstellte Daten für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung im Einklang mit dem Grundsatz „so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig“ zu fördern.