Erwägungsgrund 5

Subsidiarität zu bisher geltendem Unionsrecht

Es muss auf Unionsebene gehandelt werden, um das Vertrauen in die gemeinsame Datennutzung zu stärken, indem geeignete Mechanismen geschaffen werden, die es den betroffenen Personen und Dateninhabern ermöglichen, Kontrolle über die sie betreffenden Daten auszuüben, und sonstige Hemmnisse für eine gut funktionierende und wettbewerbsfähige datengesteuerte Wirtschaft abzubauen. Die Verpflichtungen und Zusagen, die sich aus den von der Union abgeschlossenen völkerrechtlichen Handelsabkommen ergeben, sollten von dieser Maßnahme unberührt bleiben. Ein unionsweiter Governance-Rahmen sollte zum Ziel haben, das Vertrauen unter Einzelpersonen und Unternehmen in Bezug auf den Zugang zu Daten, deren Kontrolle, gemeinsame Nutzung, Verwendung und Weiterverwendung zu stärken, und zwar insbesondere durch die Schaffung geeigneter Mechanismen, die es den betroffenen Personen ermöglichen, ihre Rechte zu kennen und effektiv wahrzunehmen, sowie mit Blick auf die Weiterverwendung bestimmter Arten von Daten, die im Besitz des öffentlichen Sektors sind, auf die Erbringung von Diensten durch Anbieter von Datenvermittlungsdiensten für betroffene Personen, Dateninhaber und Datennutzer sowie auf die Erhebung und Verarbeitung von Daten, die von natürlichen und juristischen Personen für altruistische Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere kann durch mehr Transparenz hinsichtlich des Zwecks der Datennutzung und der Bedingungen, unter denen Unternehmen Daten speichern, zur Verbesserung des Vertrauens beitragen werden.