Erwägungsgrund 1

Sinn und Zweck der Daten-Governance

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht die Schaffung eines Binnenmarkts und die Einführung eines Systems vor, das Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verhindert. Die Festlegung von Regeln und Verfahren in den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Aufbau eines gemeinsamen Rahmens für die Daten-Governance dürfte zu diesen Zielen unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte beitragen. Zudem dürfte sie die Stärkung der offenen strategischen Autonomie der Union gewährleisten und den freien internationalen Datenverkehr fördern.