Erwägungsgrund 36

Maßnahmen bei Betrug und Missbrauch

Von Anbietern von Datenvermittlungsdiensten wird erwartet, dass sie über Verfahren und Maßnahmen verfügen, um Sanktionen bei betrügerischen oder missbräuchlichen Praktiken in Bezug auf Parteien, die über ihre Datenvermittungsdienste Zugang zu erlangen versuchen, zu verhängen, unter anderem durch Maßnahmen wie den Ausschluss von Datennutzern, die gegen die Geschäftsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen.