Erwägungsgrund 40
Unberührtheit für Vermittlungsdienste relevante Rechtsvorschriften
Das in dieser Verordnung festgelegte Anmeldeverfahren sollte spezifische zusätzliche Vorschriften für die Erbringung von Datenvermittlungsdiensten, die aufgrund sektorspezifischer Rechtsvorschriften gelten, unberührt lassen.