Erwägungsgrund 54

Berücksichtigung (internationaler) Normungen

Unter Berücksichtigung der Normungsarbeit in bestimmten Sektoren oder Bereichen sollte der Europäische Dateninnovationsrat die Kommission bei der Koordinierung nationaler Verfahren und Strategien zu den unter diese Verordnung fallenden Themen sowie bei der sektorübergreifenden Datennutzung unterstützen, indem er die Grundsätze des Europäischen Interoperabilitätsrahmens befolgt und europäische und internationale Normen und Spezifikationen, auch im Rahmen der Multi-Stakeholder-Plattform der EU für die IKT-Normung, sowie die Kernvokabulare und die CEF-Bausteine, nutzt. Die Arbeiten an der technischen Normung könnten die Festlegung von Prioritäten für die Entwicklung von Normen und die Festlegung und Aufrechterhaltung einer Reihe technischer und rechtlicher Normen für die Datenübermittlung zwischen zwei Verarbeitungsumgebungen umfassen, die die Organisation von Datenräumen ermöglichen – insbesondere bei der Klärung, welche Normen und Praktiken sektorspezifisch und welche sektorübergreifend sind, sowie bei der diesbezüglichen Differenzierung. Der Europäische Dateninnovationsrat sollte mit sektoralen Gremien, Netzen oder Expertengruppen oder anderen sektorübergreifenden Organisationen, die sich mit der Weiterverwendung von Daten befassen, zusammenarbeiten. Im Hinblick auf den Datenaltruismus sollte der Europäische Dateninnovationsrat die Kommission in Absprache mit dem Europäischen Datenschutzausschuss bei der Entwicklung des Einwilligungsformulars für Datenaltruismus unterstützen. Durch Unterbreitung von Leitlinien für gemeinsame europäische Datenräume sollte der Europäische Dateninnovationsrat die Entwicklung einer funktionierenden europäischen Datenwirtschaft auf der Grundlage dieser Datenräume, wie in der europäischen Datenstrategie dargelegt, unterstützen.