Art. 47 DMA – Leitlinien
Die Kommission kann Leitlinien zu allen Aspekten dieser Verordnung erlassen, um ihre wirksame Durchführung und Durchsetzung zu erleichtern.
Die Kommission kann Leitlinien zu allen Aspekten dieser Verordnung erlassen, um ihre wirksame Durchführung und Durchsetzung zu erleichtern.