DMA: Kapitel V – Untersuchungs-, Durchsetzungs- und Überwachungsbefugnisse

Art. 42 DMA – Verbandsklagen

Richtlinie (EU) 2020/1828 findet Anwendung auf Verbandsklagen gegen Zuwiderhandlungen durch Torwächter gegen Bestimmungen dieser Verordnung, die die Kollektivinteressen der Verbraucher beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.

Art. 41 DMA – Ersuchen um Einleitung einer Marktuntersuchung

(1) Drei oder mehr Mitgliedstaaten können die Kommission ersuchen, eine Marktuntersuchung nach Artikel 17 einzuleiten, weil ihres Erachtens hinreichende Gründe dafür sprechen, dass ein Unternehmen als Torwächter benannt werden sollte. (2) Ein oder mehrere...

Art. 40 DMA – Hochrangige Gruppe

(1) Die Kommission richtet eine hochrangige Gruppe für das Gesetz über digitale Märkte (im Folgenden „hochrangige Gruppe“) ein. (2) Die hochrangige Gruppe setzt sich aus den folgenden europäischen Gremien und Netzwerken zusammen: a) Gremium europäischer...

Art. 39 DMA – Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten

(1) Im Rahmen von Verfahren zur Anwendung dieser Verordnung können die nationalen Gerichte die Kommission um die Übermittlung von Informationen, die sich in ihrem Besitz befinden, oder um Stellungnahmen zu Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Verordnung...

Art. 37 DMA – Zusammenarbeit mit nationalen Behörden

(1) Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten eng zusammen und koordinieren ihre Durchsetzungsmaßnahmen, um eine kohärente, wirksame und komplementäre Durchsetzung von Rechtsinstrumenten, die auf Torwächter im Sinne dieser Verordnung angewendet werden, zu...

Art. 36 DMA – Berufsgeheimnis

(1) Die nach dieser Verordnung erhobenen Informationen werden für die Zwecke dieser Verordnung verwendet. (2) Die gemäß Artikel 14 erhobenen Informationen werden für die Zwecke dieser Verordnung, der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 und der nationalen...

Art. 35 DMA – Jährliche Berichterstattung

(1) Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen jährlichen Bericht über die Umsetzung dieser Verordnung und die Fortschritte bei der Erreichung ihrer Ziele. (2) Der in Absatz 1 genannte Bericht enthält Folgendes: a) eine Zusammenfassung der...

Art. 32 DMA – Verjährungsfrist für die Verhängung von Sanktionen

(1) Für die der Kommission mit den Artikeln 30 und 31 übertragenen Befugnisse gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. (2) Die Frist läuft ab dem Tag, an dem die Zuwiderhandlung begangen worden ist. Im Fall andauernder oder wiederholter Zuwiderhandlungen läuft die...

Art. 31 DMA – Zwangsgelder

(1) Die Kommission kann einen Beschluss erlassen, mit dem gegen Unternehmen, einschließlich gegebenenfalls Torwächter, und Unternehmensvereinigungen tägliche Zwangsgelder bis zu einem Höchstbetrag von 5 % des im vorausgegangenen Geschäftsjahr weltweit erzielten...

Art. 30 DMA – Geldbußen

(1) In ihrem Nichteinhaltungsbeschluss kann die Kommission gegen den betreffenden Torwächter Geldbußen bis zu einem Höchstbetrag von 10 % seines im vorausgegangenen Geschäftsjahr weltweit erzielten Gesamtumsatzes verhängen, wenn sie feststellt, dass der Torwächter...

Art. 29 DMA – Nichteinhaltung

(1) Die Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt, in dem ihre Feststellung der Nichteinhaltung dargelegt wird (im Folgenden „Nichteinhaltungsbeschluss“), wenn sie feststellt, dass ein Torwächter a) eine der in den Artikeln 5, 6 oder 7 genannten Verpflichtungen...

Art. 28 DMA – Compliance-Funktion

(1) Torwächter führen eine Compliance-Funktion ein, die unabhängig von den operativen Funktionen des Torwächters ist und aus einem oder mehreren Compliance-Beauftragten besteht, einschließlich des Leiters der Compliance-Funktion. (2) Der Torwächter stellt sicher, dass...

Art. 27 DMA – Informationen von Dritten

(1) Dritte – einschließlich gewerbliche Nutzer, Wettbewerber oder Endnutzer der in dem Benennungsbeschluss gemäß Artikel 3 Absatz 9 aufgeführten zentralen Plattformdienste sowie ihre Vertreter – können die für die Durchsetzung der in Artikel 1 Absatz 6 genannten...

Art. 26 DMA – Überwachung von Verpflichtungen und Maßnahmen

(1) Die Kommission ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die wirksame Umsetzung und Einhaltung der in den Artikeln 5, 6 und 7 genannten Verpflichtungen und der nach den Artikeln 8, 18, 24, 25 und 29 erlassenen Beschlüsse zu überwachen. Zu diesen Maßnahmen kann...

Art. 25 DMA – Verpflichtungszusagen

(1) Bietet der betreffende Torwächter während eines Verfahrens nach Artikel 18 Verpflichtungszusagen in Bezug auf die betreffenden zentralen Plattformdienste an, um die Einhaltung der in den Artikeln 5, 6 und 7 festgelegten Verpflichtungen zu gewährleisten, so kann...

Art. 24 DMA – Einstweilige Maßnahmen

Die Kommission kann in dringenden Fällen, wenn die Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens für gewerbliche Nutzer oder Endnutzer von Torwächtern besteht, auf der Grundlage einer prima facie festgestellten Zuwiderhandlung gegen Artikel 5, 6 oder 7...

Art. 23 DMA – Befugnis zur Durchführung von Nachprüfungen

(1) Die Kommission kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dieser Verordnung alle erforderlichen Nachprüfungen bezüglich Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen durchführen. (2) Die mit den Nachprüfungen beauftragten Bediensteten der Kommission und die anderen von...

Art. 22 DMA – Befugnis zur Befragung und zur Aufnahme von Aussagen

(1) Die Kommission kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dieser Verordnung jede natürliche oder juristische Person befragen, die in die Befragung zum Zweck der Einholung von Informationen, die mit dem Gegenstand einer Untersuchung im Zusammenhang stehen, einwilligt....

Art. 21 DMA – Auskunftsverlangen

(1) Die Kommission kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dieser Verordnung Unternehmen und Unternehmensvereinigungen durch einfaches Auskunftsverlangen oder im Wege eines Beschlusses auffordern, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Kommission kann durch...

Art. 20 DMA – Einleitung eines Verfahrens

(1) Beabsichtigt die Kommission, ein Verfahren im Hinblick auf den möglichen Erlass von Beschlüssen nach Artikel 8, 29 oder 30 einzuleiten, so erlässt sie einen Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens. (2) Ungeachtet des Absatzes 1 kann die Kommission ihre...