DMA: Kapitel I – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Art. 2 DMA – Begriffsbestimmungen

1. „Torwächter“ ein Unternehmen, das zentrale Plattformdienste bereitstellt und nach Artikel 3 benannt worden ist; 2. „zentraler Plattformdienst“ die folgenden Dienste: a) Online-Vermittlungsdienste, b) Online-Suchmaschinen, c) Online-Dienste sozialer Netzwerke, d)...

Art. 1 DMA – Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Zweck dieser Verordnung ist es, zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen, indem harmonisierte Vorschriften festgelegt werden, die in der gesamten Union zum Nutzen von gewerblichen Nutzern und Endnutzern für alle Unternehmen bestreitbare und...