Data Governance Act (DGA)
Verordnung über europäische Daten-Governance
Hier finden Sie den Data Governance Act (DGA) oder auch Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 als übersichtliche Online-Version.
– Ihr Team von ink
Was ist der DGA?
Weiterverwendungen, Datenvermittlungsdienste, gemeinsame Nutzungen und Datenaltruismus – Mit diesen Stichworten möchte die EU-Kommission mit dem DGA als Teil ihrer europäischen Digitalstrategie europaweit die Nutzung von Daten antreiben und deren Verfügbarkeit fördern.
Während mit dem Digital Markets Act (DMA) vor allem wettbewerbs- und kartellrechtliche Ebenheiten geschaffen und große Datenmonopole aufgebrochen werden sollen, zielt der Data Governance Act darauf ab, einen Binnenmarkt für Daten schaffen und bisherige Hürden der Datennutzung überwinden. Dies soll nicht nur dazu führen, dass zukünftig öffentliche Stellen für Zwecke des Allgemeinwohls wie der Bekämpfung des Klimawandels bereits vorhandene Datensätze freier nutzen können, auch Unternehmen und Verbraucher sollen stärker von Daten profitieren können. Damit reiht sich der Data Governance Act nahtlos in die Digitalstrategie der EU ein.
Sie wollen die Kurzfassung? Dann lesen Sie unseren Blog-Beitrag:
Übersicht
Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 – Weiterverwendung bestimmter Kategorien geschützter Daten im Besitz öffentlicher Stellen
Kapitel 3 – Anforderungen an Datenvermittlungsdienste
Kapitel 5 – Zuständige Behörden und Verfahrensvorschriften
Kapitel 6 – Europäischer Dateninnovationsrat
Kapitel 7 – Internationaler Zugang und internationale Übertragung
Kapitel 8 – Delegierung und Ausschussverfahren
Kapitel 9 – Schluss- und Übergangsbestimmungen