DGA: Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen

Art. 2 DGA – Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 1. „Daten“ jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen sowie jede Zusammenstellung solcher Handlungen, Tatsachen oder Informationen auch in Form von Ton-, Bild- oder audiovisuellem...

Art. 1 DGA – Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) In dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt: a) Bedingungen für die Weiterverwendung von Daten bestimmter Datenkategorien, die im Besitz öffentlicher Stellen sind, innerhalb der Union; b) ein Anmelde- und Aufsichtsrahmen für die Erbringung von...