DGA: Kapitel IV – Datenaltruismus

Art. 24 DGA – Überwachung der Einhaltung

(1) Die für die Registrierung von datenaltruistischen Organisationen zuständigen Behörden überwachen und beaufsichtigen die Einhaltung der in diesem Kapitel festgelegten Anforderungen durch die anerkannten datenaltruistischen Organisationen. Die für die Eintragung von...

Art. 22 DGA – Regelwerk

(1) Die Kommission erlässt gemäß Artikel 32 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der vorliegenden Verordnung durch die Ausarbeitung eines Regelwerks, das Folgendes enthält: a) angemessene Informationsanforderungen, um sicherzustellen, dass betroffene Personen und...

Art. 20 DGA – Transparenzanforderungen

1) Eine Einrichtung, die die Anforderungen des Artikels 18 erfüllt, kann einen Antrag auf Eintragung in das nationale öffentliche Register der anerkannten datenaltruistischen Organisationen in dem Mitgliedstaat stellen, in dem sie niedergelassen ist. (2) Eine...

Art. 18 DGA – Allgemeine Eintragungsanforderungen

Um für eine Eintragung in ein öffentliches nationales Register anerkannter datenaltruistischer Organisationen infrage zu kommen, muss eine Einrichtung a) datenaltruistische Tätigkeiten durchführen; b) gemäß nationalem Recht Rechtspersönlichkeit haben, um...

Art. 16 DGA – Nationale Regelungen für Datenaltruismus

Die Mitgliedstaaten können organisatorische oder technische Regelungen oder beides festlegen, um Datenaltruismus zu erleichtern. Hierzu können die Mitgliedstaaten nationale Strategien für Datenaltruismus festlegen. Diese nationalen Strategien können insbesondere dazu...