(1) Unbeschadet des Artikels 36 können die EBA, die ESMA und die EIOPA im Einklang mit Artikel 33 der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1095/2010 bzw. (EU) Nr. 1094/2010 Verwaltungsvereinbarungen mit Regulierungs- und Überwachungsbehörden von Drittländern...
Art. 43 DORA – Überwachungsgebühren
(1) Die federführende Überwachungsbehörde erhebt gemäß dem in Absatz 2 genannten delegierten Rechtsakt von kritischen IKT-Drittdienstleistern Gebühren, die die notwendigen Ausgaben der federführenden Überwachungsbehörde für die Durchführung von Überwachungsaufgaben...
Art. 42 DORA – Folgemaßnahmen zuständiger Behörden
(1) Kritische IKT-Drittdienstleister teilen entweder der federführenden Überwachungsbehörde innerhalb von 60 Kalendertagen nach Eingang der Empfehlungen, die von der federführenden Überwachungsbehörde gemäß Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe d abgegeben werden, ihre...
Art. 41 DORA – Harmonisierung der Voraussetzungen für die Durchführung der Überwachungstätigkeiten
(1) Die ESA arbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um Folgendes festzulegen: a) die Informationen, die von einem IKT-Drittdienstleister in dem Antrag bereitzustellen sind, in dem gemäß Artikel 31 Absatz 11 freiwillig um...
Art. 40 DORA – Laufende Überwachung
(1) Bei der Durchführung von Überwachungstätigkeiten, insbesondere allgemeinen Untersuchungen oder Inspektionen, wird die federführende Überwachungsbehörde von einem gemeinsamen Untersuchungsteam unterstützt, das für jeden kritischen IKT-Drittdienstleister...
Art. 39 DORA – Inspektionen
(1) Die federführende Überwachungsbehörde kann zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser Verordnung mit Unterstützung der in Artikel 40 Absatz 1 genannten gemeinsamen Untersuchungsteams sämtliche Geschäftsräume, Grundstücke oder Gebäude des IKT-Drittdienstleisters,...
Art. 38 DORA – Allgemeine Untersuchungen
(1) Die federführende Überwachungsbehörde kann zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß dieser Verordnung mit Unterstützung des in Artikel 40 Absatz 1 genannten gemeinsamen Untersuchungsteams erforderlichenfalls Untersuchungen von kritischen IKT-Drittdienstleistern...
Art. 37 DORA – Auskunftsersuchen
(1) Die federführende Überwachungsbehörde kann von kritischen IKT-Drittdienstleistern durch einfaches Ersuchen oder durch Beschluss verlangen, alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die die federführende Überwachungsbehörde benötigt, um ihre Aufgaben im Rahmen...
Art. 36 DORA – Ausübung der Befugnisse der federführenden Überwachungsbehörde außerhalb der Union
(1) Wenn sich die Überwachungsziele im Wege der Interaktion mit dem für die Zwecke des Artikels 31 Absatz 12 gegründeten Tochterunternehmen oder durch Überwachungstätigkeiten an Standorten in der Union nicht erreichen lassen, kann die federführende Überwachungsbehörde...
Art. 35 DORA – Befugnisse der federführenden Überwachungsbehörde
(1) Die federführende Überwachungsbehörde hat zur Wahrnehmung der in diesem Abschnitt dargelegten Aufgaben in Bezug auf die kritischen IKT-Drittdienstleister die Befugnis, a) alle einschlägigen Informationen und Unterlagen gemäß Artikel 37 anzufordern; b) allgemeine...
Art. 34 DORA – Operative Zusammenarbeit zwischen den federführenden Überwachungsbehörden
(1) Um einen kohärenten Ansatz bei den Überwachungstätigkeiten sicherzustellen und um koordinierte allgemeine Überwachungsstrategien und kohärente operative Ansätze und Arbeitsmethoden sicherzustellen, richten die drei gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b benannten...
Art. 33 DORA – Aufgaben der federführenden Überwachungsbehörde
(1) Die gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b ernannte federführende Überwachungsbehörde führt die Überwachung über die zugewiesenen kritischen IKT-Drittdienstleister durch und ist für diese kritischen IKT-Drittdienstleister für die Zwecke aller mit der Überwachung...
Art. 32 DORA – Struktur des Überwachungsrahmens
(1) Der Gemeinsame Ausschuss richtet gemäß Artikel 57 Absatz 1 der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 das Überwachungsforum als Unterausschuss ein, der die Arbeit des Gemeinsamen Ausschusses und der in Artikel 31 Absatz 1...
Art. 31 DORA – Einstufung kritischer IKT-Drittdienstleister
(1) Die ESA nehmen über den Gemeinsamen Ausschuss und auf Empfehlung des gemäß Artikel 32 Absatz 1 eingerichteten Überwachungsforums folgende Aufgaben wahr: a) Einstufung der IKT-Drittdienstleister, die für Finanzunternehmen kritisch sind, nachdem eine entsprechende...
Art. 30 DORA – Wesentliche Vertragsbestimmungen
(1) Die Rechte und Pflichten des Finanzunternehmens und des IKT-Drittdienstleisters werden eindeutig zugewiesen und schriftlich dargelegt. Der vollständige Vertrag umfasst die Vereinbarung über die Dienstleistungsgüte und wird in einem schriftlichen Dokument, das den...
Art. 29 DORA – Vorläufige Bewertung des IKT-Konzentrationsrisikos auf Unternehmensebene
(1) Bei der Ermittlung und Bewertung der in Artikel 28 Absatz 4 Buchstabe c genannten Risiken berücksichtigen Finanzunternehmen zudem, ob der geplante Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung in Bezug auf IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder...
Art. 28 DORA – Allgemeine Prinzipien
(1) Finanzunternehmen managen das IKT-Drittparteienrisiko als integralen Bestandteil des IKT-Risikos innerhalb ihres IKT-Risikomanagementrahmens nach Artikel 6 Absatz 1 und im Einklang mit den folgenden Prinzipien: a) Finanzunternehmen, die vertragliche Vereinbarungen...