Art. 63 DORA – Änderungen der Verordnung (EU) 2016/1011

DORA: Kapitel IX - Übergangs- und Schlussbestimmungen

In Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/1011 wird folgender Absatz angefügt:

„(6) Für kritische Referenzwerte verfügt ein Administrator über eine solide Verwaltung und Rechnungslegung, interne Kontrollmechanismen, effiziente Verfahren für die Risikobewertung sowie wirksame Kontroll- und Sicherheitsmechanismen für den Betrieb von IKT-Systemen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates (*5).