Artikel 39 – Inkrafttreten und Geltungsbeginn
- Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
- Diese Verordnung gilt nach Ablauf von sechs Monaten nach ihrem Inkrafttreten.
Die Artikel 3, 15, 18, 19, 20, 21, 26, 27, 30, 31 und 34 gelten jedoch ab dem [Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung].
- Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.