Erwägungsgrund 154
Angesichts des Umfangs und der Auswirkungen von gesellschaftliche Risiken, die durch sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen verursacht werden können, der Notwendigkeit, diese Risiken vorrangig anzugehen, und die Kapazität, notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ist es gerechtfertigt, den Zeitrahmen, nach dem diese Verordnung beginnt für Anbieter solcher Dienste zu gelten, zu beschränken.