Erwägungsgrund 105
ie Verhaltenskodizes sollten die Zugänglichkeit sehr großer Online-Plattformen und sehr großer OnlineSuchmaschinen im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht erleichtern, um ihre vorhersehbare Nutzung durch Menschen mit Behinderungen zu erleichtern. Insbesondere könnten die Verhaltenskodizes sicherstellen, dass die Informationen in einer wahrnehmbaren, bedienbaren, verständlichen und robusten Art und Weise präsentiert werden und dass die gemäß dieser Verordnung bereitgestellten Formulare und Maßnahmen in einer Weise zur Verfügung gestellt werden, die für Menschen mit Behinderungen leicht auffindbar und zugänglich ist.