DORA: Kapitel VII – Zuständige Behörden

Art. 56 DORA – Datenschutz

(1) Die ESA und die zuständigen Behörden dürfen personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten und Aufgaben gemäß dieser Verordnung erforderlich ist, insbesondere für Untersuchungen, Inspektionen, Auskunftsersuchen,...

Art. 55 DORA – Wahrung des Berufsgeheimnisses

(1) Vertrauliche Informationen, die gemäß dieser Verordnung empfangen, ausgetauscht oder übermittelt werden, unterliegen den in Absatz 2 festgelegten Bestimmungen zum Berufsgeheimnis. (2) Zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet sind alle Personen, die bei den...

Art. 53 DORA – Mitteilungspflichten

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission, der ESMA, der EBA und der EIOPA bis zum 17. Januar 2025 die Gesetze, sonstige Vorschriften sowie Verwaltungsvorschriften, einschließlich der einschlägigen strafrechtlichen Vorschriften, zur Umsetzung dieses Kapitels mit. Die...

Art. 52 DORA – Strafrechtliche Sanktionen

(1) Mitgliedstaaten können beschließen, für Verstöße, die nach ihrem nationalen Recht strafrechtlichen Sanktionen unterliegen, keine Vorschriften für verwaltungsrechtliche Sanktionen oder Abhilfemaßnahmen festzulegen. (2) Mitgliedstaaten, die strafrechtliche...

Art. 48 DORA – Zusammenarbeit der Behörden

(1) Die zuständigen Behörden arbeiten untereinander und gegebenenfalls mit der federführenden Überwachungsbehörde eng zusammen. (2) Die zuständigen Behörden und die federführende Überwachungsbehörde tauschen zeitnah alle relevanten Informationen über kritische...

Art. 46 DORA – Zuständige Behörden

Unbeschadet der Bestimmungen über den Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister gemäß Kapitel V Abschnitt II dieser Verordnung wird die Einhaltung dieser Verordnung durch die folgenden zuständigen Behörden im Einklang mit den durch die jeweiligen...