„Gatekeeper“ einen Betreiber zentraler Plattformdienste, der nach Artikel 3 benannt worden ist; „zentraler Plattformdienst“ die folgenden Dienste: Online-Vermittlungsdienste, Online-Suchmaschinen, Online-Dienste sozialer Netzwerke, Video-Sharing-Plattform-Dienste,...
Kapitel I – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 – Gegenstand und Anwendungsbereich
In dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften festgelegt, die in der gesamten Union bestreitbare und faire digitale Märkte, auf denen Gatekeeper tätig sind, gewährleisten. Diese Verordnung gilt für zentrale Plattformdienste, die Gatekeeper für in der Union...